Ihr Partner für rechtliche Fragen rund um Unternehmen
Rechtsanwalt Dr. Armin Göttler ist spezialisiert auf das Unternehmensrecht, insbesondere auf das Gesellschaftsrecht und den Bereich des Unternehmenskaufs/-verkaufs.


Gesellschaftsrecht
Beratung, Vertragsgestaltung und -prüfung sowie Vorbereitung von Urkunden und Verträgen bei Gründung, Kapitalerhöhung, Umstrukturierung - einschließlich bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz - und Auflösung von Unternehmen, Abschluss von Unternehmensverträgen, Vorbereitung und Dokumentation von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen sowie Liquidationen

Anteils-/Unternehmenskauf- und verkauf
Rechtliche Begleitung und Beratung beim Kauf und/oder Verkauf von (Beteiligungen an) Unternehmen, Due Diligence, Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen, rechtliche Begleitung beim Signing und Closing und bei der Integration von erworbenen Unternehmen

Vertragsrecht für Unternehmen
Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, Vertragsverhandlungen, Vertragsbeendigung, Vertragsanpassungen in allen wesentlichen Bereichen eines Unternehmens

Notarvertretung
Aufgrund meiner Erfahrung als Notarvertreter und ehemaliger Leiter des Bereiches Gesellschaftsrecht in einem Mannheimer Notariat übernehme ich auch die Vertretung von Notaren.

Beteiligungsverwaltung und Corporate Housekeeping
Gerne übernehme ich in Ihrem Unternehmen die ständige Beteiligungsverwaltung und das Corporate Housekeeping einschließlich der Vorbereitung und Dokumentation von Beschlussfassungen, Veröffentlichungen in Registern und im elektronischen Bundesanzeiger sowie entsprechende Meldungen. Dies betrifft insbesondere die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen, Prokuristen und Aufsichtsratsmitgliedern, die Vorbereitung und Begleitung bei Gesellschafter- und Hauptversammlungen, den Entwurf von Handelsregisteranmeldungen und die Pflege von Gesellschafterlisten.

Unternehmensnachfolge und Vorsorge
Rechtliche Beratung bei der Übergabe Ihres Unternehmens zu Lebzeiten an Ihre Nachfolger, ggf. unter Nießbrauchvorbehalt, sowie bei der Erstellung von General- bzw. Vorsorgevollmachten, um die Handlungsfähigkeit und den Fortbestand Ihres Unternehmen auch beim (unvorhergesehenen) Ausfall des Entscheidungsträgers bzw. der Entscheidungsträger zu sichern. Anfertigung der erforderlichen Dokumentation.

Rechtsanwalt
Dr. Armin Göttler
Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Unternehmen
Rechtsanwalt Dr. Armin Göttler ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen im Bereich des Unternehmensrechts.


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